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      Aktualisiert am 10.03.2012

      Wahl des Vorstandes der BLACK SHEEP SPIEKER 09.03.2012

      Posten
      Name
      Ja/Stimmen
      Nein/Stimmen
      Enthaltungen
      Präsident P.
      Ronald E.
      9
      -
      6
      Vize Präsi V.P.
      Henry D.
      10
      -
      5
      Road Capitain R.C.
      Helmut C.
      7
      2
      6
      Kassenwart T.
      Bernd S.
      13
      -
      2
      Schriftführer S.
      Gert L.
      14
      -
      1
      Serg.a.Arms S.a.A.
      Hermann R.
      15
      -
      1
      Webmaster
      Rüdiger R.
      15
      -
      1
      Festausschuss
      Hermann R.
      16
      -
      -

      Vielen Dank an Gert L. für 6 Jahre Präsi ! (Schade)

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      Blitzer, die unendliche Geschichte

      Das Kammergericht Berlin (Az: 3 WS B 650/10) hat sich sehr kritisch mit der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Laveg VL 101 bei Motorrädern auseinander gesetzt.
      Anlass war ein Bußgeldbescheid gegen einen Motorradfahrer, der von vorn über eine Messdistanz von 199 Metern gemessen wurde.

      Das Gericht erachtete diese Messung für nicht zulässig. Es begründete seine Entscheidung u.a. wie folgt:

      Wird eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Messgerät vom Typ Laveg VL 101 in Bezug auf ein Motorrad vorgenommen, so liegt bei einer Messung aus einer Distanz von 199 Metern keine standardisierte Messmethode vor, da ein Motorrad kein reflektierendes vorderes Kennzeichen hat und bei einer Ausrichtung des Messstrahls auf Karosserieteile die Bedienungsanleitung dieses Messgeräts den Messbereich auf 30 bis 150 Meter einschränkt.

      Bei einem von vorne angemessenen Motorrad scheidet eine Messung jedoch aus, weil ein vorderes Kennzeichen nicht vorhanden ist. Es kann daher nur eine Messung auf Karosserieteile durchgeführt werden. Für derartige Messungen schränkt die Bedienungsanleitung des Geräts den Messbereich jedoch auf 30 bis 150 Meter ein. Die hier vorgenommene Messung aus einer Distanz von 199 Metern auf ein Karosserieteil lag daher ausserhalb des durch die Betriebsanleitung definierten zulässigen Messbereichs.

      In der Praxis bedeutet dies, dass jeder betroffene Motorradfahrer bei einem Bußgeldbescheid wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ganz genau prüfen sollte, welches Messgerät verwendet wurde. Bei einer „Frontmessung“ mit dem Gerät Laveg VL 101 und einer großen Messdistanz sollte dann ernsthaft geprüft werden, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erwägen ist.

      von Gert L.

      Quelle: ADAC

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      Winterreifenpflicht bei Zweirädern

      Kontroverse um die Winterreifenpflicht für Motorräder: Ein Biker-Verband will im Text der Verordnung einen juristischen Fehler entdeckt haben, der sie für Zweiräder ungültig macht.

      Motorräder sind von der jüngst eingeführten Winterreifenpflicht nicht betroffen. Diese Auffassung vertritt zumindest der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) und bezieht sich dabei auf einen Rechtsfehler in der Verordnung.
      Zwar schreibt die Neuregelung bei Eis- und Schneeglätte ausdrücklich für alle Kraftfahrzeuge Winterreifen vor, allerdings wird im Text der Verordnung Bezug auf die EU-Richtlinie 92/23/EWG genommen. Diese gilt aber nur für mindestens vierrädrige Fahrzeuge. Nach Einschätzung des BVDM ist die Winterreifenpflicht für Motorräder vor diesem Hintergrund juristisch nicht zu halten.


      Quelle: Focus Online

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      Shell fordert: an der Tankstelle absteigen
      Biker sollen aus Sicherheitsgründen beim Tanken absteigen

      Aus Sicherheitsgründen, so eine Shell-Sprecherin, müssen Biker an den Zapfsäulen der Marke künftig absteigen.
      Grund sind Tankunfälle, deren Folgen nach Shell-Angaben glimpflicher ausgefallen wären, wenn die Fahrer nicht auf ihren Motorrädern gewesen wären. Die Forderung sollen bald Schilder an allen Shell-Tanken sichtbar machen (siehe Foto). Weltweit gab es bisher zwei Tankunfälle mit Opfern. Neben dem Bike stehend, statt auf ihm sitzend, hätten sich diese, so Shell, schneller in Sicherheit bringen können.

      Quelle:Motorradonline

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